Die Kinderprophylaxe können alle Kinder, ab dem sechsten Lebensjahr wahrnehmen.
Sie ist durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt und kann bis zum Ende des siebzehnten Lebensjahres, zweimal jährlich, kostenfrei in Anspruch genommen werden.
Die Mitarbeiterinnen bemühen sich, die Kinder und Jugendlichen altersgerecht aufzuklären und ihnen den Umgang mit Zahnbürste, Zahnseide und Co. näherzubringen.
Anhand von bestimmten Indizes kann nachverfolgt werden, wie sich die Putzgewohnheit und die damit verbundene Mundhygiene im Laufe der Zeit entwickelt und/ oder verändert.
Ihr Zahnarztteam,
Meriam Feischen